§ 1 Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EDV-Service Manfred Böck und dem Kunden. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 2 Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind schriftlich zu vereinbaren.
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht. Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten wie Vertraglich vereinbart.
Allen angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Umsatzsteuer hinzuge­rechnet. Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Umsatzsteuersatz entscheidend.

Sofern bei einer Installation oder Serviceleistung beim Kunden Probleme auftreten (z.B. mit Hard-, Software, räumlichen Entfernungen), deren Umstände nicht durch unser direktes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) zu vertreten sind und Zusatzaufwendungen (z.B. Virenbeseitigung, Systemaufrüstung) nötig machen, werden diese Arbeiten zusätzlich in Rechnung gestellt. Können genannte Probleme auch durch Zusatzaufwendungen nicht umgangen werden oder lehnt der Kunde diese Zusatzarbeiten ab und können die vereinbarten Leistungen dadurch nicht erfüllt werden, so werden die bis dahin erbrachten Arbeitsleistungen und Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Der zeitlichen Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  1. der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat;
  2. die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind;
  3. ein beanstandeter Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt.

Zahlungen an uns sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts können wir Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende
Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so sind wir berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des
Kunden einzustellen. Wir können die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.


§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten unsere Rechte durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, unsere Rechte zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf unsere Rechte hinzuweisen.

§ 5 Lieferungen
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Höhere Gewalt oder Ereignisse - hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuss bei einem wichtigen Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, behördliche Anordnungen usw. die uns unverschuldet daran hindern, die verbindlich vereinbarten Lieferfristen- und Termine einzuhalten, verlängern diese Fristen und Termine um die Dauer der jeweiligen Behinderung. 

Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, so kann jeder der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler verursacht wurde durch

-  äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand;
-  unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes;
- Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. nicht durch uns  
   autorisierte Personen;
- Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluss an eine Datenbank, deren Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer von uns nicht genehmigten Weise;
- Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere Nichteinhaltung der gem. solcher Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle.

§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

Dieses gilt nicht:

  1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  2. Für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Weisen ausgeführte Arbeiten Mängel auf, die sich auf  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückführen lassen, so ist der Kunde berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

Wir und unsere Erfüllungsgehilfen sind bei Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten zum Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz verpflichtet. Die Haftung umfasst nur solche Schäden, die der uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, unter Berücksichtigung der uns bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände, voraussehbar waren.

Die Haftung für den Verlust von Daten oder Programmen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen im Rahmen von vertragsgegenständlichen Dienstleistungen ist auf die Rücksicherung der letzten Datensicherung des Geräte-Nutzers beschränkt. In allen übrigen Fällen haften wir und unseren Erfüllungsgehilfen nicht für den Verlust aufgezeichneter Daten und Programme, für Mangelfolgeschäden, für Gewinnverlust, für Nutzungsausfall sowie sonstige Vermögensschäden.

§ 8 Schutzrechte
Der Kunde sichert zu und haftet uns gegenüber dafür, dass er die von uns geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, uns diese Daten im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass wir keinerlei Daten des jeweiligen Kunden selbst nutzen oder an Dritte weitergeben, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EDV-Service Manfred Böck und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder
Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Fuchstal,  den 01.06.2006

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